Gebühren

Es gibt nichts Wich­ti­ge­res als unse­re gute Gesund­heit – das ist unse­re Hauptkapitalanlage.

Arlen Spec­ter

Die Gebüh­ren für alle Behand­lun­gen rich­ten sich nach dem Gebüh­ren­ver­zeich­nis für Heil­prak­ti­ker (GebüH von 1985).  Zu Ihrer Infor­ma­ti­on kön­nen Sie die vor­ge­ge­be­nen Prei­se über fol­gen­den Link einsehen:

Gebüh­ren­ver­zeich­nis für Heil­prak­ti­ker (GebüH 1985)

Im Nor­mal­fall über­neh­men die gesetz­li­chen Kran­ken- und Ersatz­kas­sen kei­ne Behand­lungs­ko­sten für natur­heil­kund­li­che The­ra­pie­ver­fah­ren. Bei Pri­vat­ver­si­cher­ten hängt die Kosten­über­nah­me vom jewei­li­gen Ver­trag ab, bit­te fra­gen Sie im Zwei­fels­fall bei Ihrer Kran­ken­kas­se nach.

Wenn Ihre Kran­ken­kas­se die Kosten für eine The­ra­pie nicht über­nimmt oder Sie aus ande­ren Grün­den eine Behand­lung als Selbst­zah­ler wün­schen, müs­sen die Kosten für die Behand­lung selbst über­nom­men werden.

Nach § 33 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG) kön­nen Behand­lungs­ko­sten durch den Heil­prak­ti­ker, Fahrt­ko­sten zum Heil­prak­ti­ker, sowie Kosten für ver­ord­ne­te Medi­ka­men­te als „außer­ge­wöhn­li­che Bela­stun­gen“ steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den, sofern die Sum­me der Beträ­ge über der  „zumut­ba­ren Bela­stung“ liegt. Die­se „zumut­ba­ren Bela­stung“ beträgt je nach Gesamt­be­trags der Ein­künf­te und der Anzahl der Kin­der zwi­schen  1 %  und 7 %  des Gesamt­be­trags der Einkünfte.